Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Source Associates AG (nachfolgend «SOURCE» genannt) und ihren Auftraggeberinnen. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrags.

Leistungen von SOURCE

SOURCE erbringt folgende Leistungen im Rahmen der visuellen Kommunikation: Strategie und Beratung, Konzeption und Kreation, Realisation und Produktionsabwicklung, Textarbeit, Projektmanagement.

Treuepflicht

SOURCE verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggeberin erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Honorarkosten

Die von SOURCE erbrachten Leistungen werden grundsätzlich gemäss effektivem Aufwand entschädigt. Basis für die Verrechnung ist das Angebot. Es ist für den vereinbarten Leistungsumfang im Sinne eines Kostendachs verbindlich. Zeigt sich im Projektverlauf, dass die effektiven Aufwendungen die im Angebot genannten Beträge übersteigen, so ist es die Pflicht von SOURCE, die Auftraggeberin so früh wie möglich darauf hinzuweisen. Mehraufwendungen aufgrund von inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden zusätzlich verrechnet. Sämtliche in den Angeboten genannten Beträge verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird der Teuerung nicht angepasst.

Nebenkosten

Agenturkosten
Agenturkosten umfassen u.a. Farbausdrucke, Kopien, Datenträger, Scans, Klein- und Präsentationsmaterial. Die Agenturkosten werden pauschal mit 3% der Honorarsumme entschädigt.

Spesen
Spesen werden von SOURCE vorausbezahlt und gemäss effektiven Kosten abgerechnet. Die Pauschale für einen Autokilometer beträgt CHF 1.00, Bahnfahrten werden 1. Klasse verrechnet. Flüge werden in Economy-Klasse gebucht.

Fremdkosten
Im Rahmen des Auftrags und auf Kosten der Auftraggeberin veranlasst SOURCE Leistungen Dritter. Diese Kosten müssen der Auftraggeberin zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor der entsprechende Auftrag ausgelöst wird. Fremdkosten werden grundsätzlich direkt verrechnet.

Vergütung

Die aufgelaufenen Kosten werden der Auftraggeberin grundsätzlich einmal im Monat in Rechnung gestellt. Die Auftraggeberin leistet fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen netto kassa.

Auftragsabbruch oder -reduktion

Die Auftraggeberin hat SOURCE in jedem Fall für die bereits ausgeführten, effektiven Leistungen vollumfänglich zu entschädigen. Vorleistungen Dritter werden ebenfalls verrechnet. Dies gilt ebenfalls bei einer Auftragsreduktion für die bis dahin erbrachten Vorleistungen von SOURCE und Dritten.

Eigentum

Das sachenrechtliche und geistige Eigentum an Werkstücken, Texten, Entwürfen, Fotografien, Vorlagen, Retuschen, Druckunterlagen, Kopien, Ausarbeitungen, Mustern, Modellen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die von SOURCE für die Auftraggeberin ganz oder teilweise erstellt werden, verbleibt bei SOURCE. SOURCE kann über die Urheberrechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass die Auftraggeberin ohne Einverständnis von SOURCE nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen.

Nutzungsrechte

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch SOURCE geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit der Auftraggeberin vereinbarten Auftrags. Insbesondere dürfen von SOURCE geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche der Auftraggeberin ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch die Auftraggeberin auf die einmalige Verwendung der von SOURCE geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat die Auftraggeberin die Erlaubnis von SOURCE einzuholen und diese entsprechend zu entschädigen. Falls nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die Nutzungsrechte Dritter (insbesondere Bildmaterial, Texte, elektronische Daten etc.) denselben Bestimmungen.

Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann SOURCE ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Auftraggeberin davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Dokumentation

Wichtige Projektentscheidungen werden von SOURCE grundsätzlich schriftlich festgehalten.

Nennung der Urheberin

SOURCE und von ihr beigezogene Dritte dürfen im Rahmen ihrer Eigenkommunikation grundsätzlich als Urheberin in Erscheinung treten. Zeitpunkt und Umfang sind mit der Auftraggeberin nicht abzustimmen. Grundsätzlich dürfen im Rahmen der Eigenkommunikation von SOURCE nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden.

Konkurrenzverbot

SOURCE informiert die Auftraggeberin vor Beginn der Zusammenarbeit über bestehende Verträge mit konkurrierenden Unternehmen oder für konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen. Für die Dauer des Auftrags verpflichtet sich SOURCE, ohne die Einwilligung der Auftraggeberin keine Leistungen für konkurrierende Unternehmen oder für konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen zu erbringen.

Aufbewahrungspflicht

Arbeitsergebnisse werden von SOURCE während zwei Jahren ab Datum der letzten Rechnungsstellung aufbewahrt.

Belegexemplare und Leistungsnachweise

Von allen produzierten Arbeiten sind SOURCE zehn Exemplare (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen. SOURCE steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

Schriftform

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zwingend der Schriftform.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Projektverhältnis ist Zürich/Schweiz.